Bürgerbegehren Rathaus Olpe -FAKTENCHECK-  
 

SPD und Grüne haben ein Bürgerbegehren zur Rathausfrage auf den Weg gebracht. Sie verfolgen das Ziel, das Rathausgebäude zu erhalten und zu sanieren. Sie befinden sich auf einem Irrweg.

Bei einer Sanierung des bestehenden Rathausgebäudes fallen Kosten von mindestens 12 Millionen EUR an. Darin sind nur die heute abschätzbaren Kosten enthalten. Der Betrag wäre angemessen, wenn das Gebäude erhaltenswert wäre, sich städtebaulich in die umliegende Bebauung einfügte und die Sanierung den städtischen Haushalt weniger belastete als ein Neubau. Das Gegenteil ist der Fall.

Deshalb hat der Rat der Kreisstadt Olpe parteiübergreifend mit einer Mehrheit von 76 % für einen Neubau gestimmt. Der Neubau ist langfristig viel günstiger als eine Sanierung und reduziert Kosten und Kostenrisiken für den Haushalt der Kreisstadt Olpe. Er bietet städtebaulich größere Chancen für die Innenstadt und geringere Risiken für die umliegenden Innenstadtbereiche, insbesondere die Oberstadt. In einen Neubau kann ein städtisches Museum integriert werden und ohne erhebliche Sach- und Personalkosten unterhalten werden. Bei Einbeziehung des Bahnhofs erhält dieses historische Gebäude einen neuen Nutzungszweck und kann dauerhaft erhalten werden. Bei einem Neubau kann ein besserer Stand der Technik verwirklicht werden. Insbesondere wird es möglich sein, das Gebäude vollständig barrierefrei zu errichten. Darüber hinaus soll der Neubau eine flexiblere Nutzung des Gebäudes ermöglichen.

Die im Begleittext zum Bürgerbegehren aufgeführten Argumente sind teilweise falsch oder missverständlich formuliert:

"Ein Rathausneubau führt zu einer deutlich höheren finanziellen Belastung der nächsten Olper Bürgergeneration durch die laufenden Zahlungen von Zinsen und Tilgung."

Den festgestellten Sanierungskosten von 12 Millionen EUR stehen Neubaukosten von 19 Millionen EUR gegenüber. In den Sanierungskosten sind Beträge für eine zwingend erforderliche Belüftungsanlage, die Herstellung der Barrierefreiheit, der Betonkernsanierung und einer optischen Aufwertung beispielsweise nach Vorbild des Entwurfs des Architekten Stracke nicht enthalten. Aus diesem Grund können die Sanierungskosten am Ende höher liegen, als die Kosten eines Neubaus. Der Neubau wird nach dem aktuellen Stand der Technik errichtet. Dadurch fällt ein weitaus niedrigerer Heizkosten-, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsaufwand an.

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"Hier ist in den nächsten Jahren kostenbewusste Sanierung mit Augenmaß möglich."

Es wird der Eindruck erweckt, es sei eine Sanierung des Gebäudes in einem erheblich geringeren Umfang, als die bislang ermittelten 12 Mio. Euro möglich. Das ist nur möglich, wenn erforderliche Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden. Dadurch sinkt die Lebenserwartung oder Restnutzungsdauer des Gebäudes rapide. Ein immer weiter fortschreitender Sanierungsstau führt nicht dazu, dass sich die Probleme in Wohlgefallen auflösen. Vielmehr wird die kommende Generation diese Versäumnisse und Altlasten ihrer Vorgänger ausbaden müssen.

"Aus baufachlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit zum Abriss."

Diese Aussage ist zutreffend und zugleich missverständlich. Es ist zu keinem Zeitpunkt in Abrede gestellt worden, dass das Bestandsgebäude nicht sanierbar ist. Baufachlich ist es möglich, das Gebäude herzurichten und zu erhalten. Wirtschaftlich ist dieser Weg aber unsinnig.

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"Auch aus stadtplanerischen Gesichtspunkten ist für uns ein Abriss nicht erforderlich."

Stadtplanerisch wäre es für den Innenstadtbereich ein großer Gewinn, wenn das Bestandsgebäude abgerissen wird. Über das Grundstück kann dann eine Zuwegung von der Westfälischen Straße und der Franziskanerstraße zum Bahnhofsareal geschaffen werden. Diese Zuwegung ermöglicht eine sinnvolle Anbindung der Oberstadt und der weiteren Innenstadt an das Bahnhofsareal.

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"Die demografische Entwicklung, die Zunahme der Digitalisierung und Automatisierung stellen zukünftig die Notwendigkeit großer Rathäuser infrage."

Inwieweit die zunehmende Digitalisierung und möglicherweise auch die zunehmende Automatisierung dazu führen, dass weniger Arbeitsplätze und weniger Fläche benötigt werden, ist kaum absehbar. Das Bestandsgebäude lässt aber eine flexible Nutzung und Anpassungen aufgrund dieser Veränderungen nicht zu. Insbesondere ist es nur mit einem unwirtschaftlich hohen Kostenaufwand möglich, freie oder freiwerdende Flächen zu vermieten. Dafür wäre es erforderlich, an das Bestandsgebäude eine zusätzliche Aufzugsanlage und ein Treppenhaus zu installieren. Der hierfür aufzuwendende Betrag ist in den veranschlagten Sanierungskosten von rund 12 Mio. Euro nicht enthalten. Bei einem Neubau sollen dagegen Gebäudetrakte mit abtrennbaren Zugängen und Treppenhäusern geschaffen werden. Diese Bauweise bietet die Möglichkeit, einzelne Bereiche von dem Rathaus abzutrennen und zu vermieten oder anderweitig zu nutzen. Die Ungewissheit, wie sich die Arbeit der Verwaltung in den kommenden Jahrzehnten gestalten wird, spricht also gerade nicht dafür, das bestehende Rathausgebäude zu erhalten, sondern einen Neubau zu errichten, mit dem auf diese Veränderungen vernünftig reagiert werden kann.

Fazit:
Die CDU-Fraktion im Rat der Kreisstadt Olpe hält es für nicht vertretbar, in das bestehende Rathausgebäude einen Betrag von 12 Mio. Euro oder mehr zu investieren. Die Sanierung des Bestandsgebäudes ist weder in finanzieller, noch in städtebaulicher oder aus sonstiger Sicht sinnvoll.